1. Barrierefreiheit

1.1. Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass elektronische Medien so gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten diese in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe verwenden können. Zu elektronischen Medien gehören Websites, Software und mobile Apps, immersive Umgebungen wie Virtual und Augmented Reality, digitale Dokumente und Technologien.

Barrierefreiheit unterstützt die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung, aber auch von anderen Nutzergruppen wie zum Beispiel älteren Menschen oder Menschen mit bildungs-, migrations- oder entwicklungsbedingten Sprachbarrieren.
Es ist daher essenziell, dass das Web barrierefrei ist und es alle Menschen gleichberechtigt nutzen können. Internationales, europäisches und nationales Recht und Gesetz berücksichtigen dies bereits heute:

  • Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nennt den ungehinderten Zugang zu Information und Kommunikation, und damit auch zum Web, ein grundlegendes Menschenrecht. Es geht daher um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Informations- und Kommunikationstechnologie.
  • Gemäß der EU-Richtline für barrierefreie Web-Angebote ist seit September 2018 eine digitale Barrierefreiheit für alle öffentliche Stellen in Europa Pflicht. Für Baden-Württemberg gilt, das die Internetseiten aller öffentlichen Stellen – und damit auch aller öffentlichen Schulen – des Landes ab dem 23. September 2020 barrierefrei zugänglich sein müssen.

Um sich in der digitalen Welt zu bewegen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst benötigen Personen einen Zugang zur entsprechenden, technischen Ausstattung wie einen Computer. Zudem bedarf es einen Internetzugang. Des Weiteren benötigen Nutzende von digitalen Infrastrukturen und Inhalten die Kompetenzen, diese zu nutzen und zu verstehen. Personen, die Inhalte auf dem digitalen Wege vermitteln wollen, sollten diese so aufbereiten, dass sie zugänglich und verständlich für die Zielgruppe ist. Dies umfasst auch die Zugänglichkeit der Methode, also die Art und Weise der Wissensvermittlung. So besteht digitale Barrierefreiheit aus mehreren Komponenten.

Quellehttps://openmoodle.uni-bielefeld.de/mod/page/view.php?id=41, 6.5.2024