8. Grafik - barrierefrei darstellen

8.3. Informationstragende Elemente

Grafische informationstragende Elemente (z.B. Linien, benachbarte Flächen) haben einen Mindestkontrast von 3:1 zum Hintergrund. 

Was ist damit gemeint?

Grafische informationstragende Elemente sind u.a. Linien oder Flächen, die zur Abgrenzung und/oder Unterscheidung von Informationen genutzt werden. Diese sollten grundsätzlich ein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund sowie zum Text haben.

Warum ist es wichtig?

Für Rezipierende mit Sehbeeinträchtigungen kann ein ausreichender Kontrast zwischen grafischen Elementen und dem Hintergrund entscheidend sein, um diese zu erkennen. Ein unzureichender Kontrast erschwert die Wahrnehmbarkeit und kann zu Fehlinterpretationen führen. Deshalb ist es wichtig, dass grafische Elemente wie Bilder oder Schaltflächen einen ausreichenden Mindestkontrast aufweisen.

Ein ausreichender Kontrast erleichtert nicht nur Rezipierende mit Sehbeeinträchtigungen die Wahrnehmung von Inhalten. Auch Rezipierende, die in einer Umgebung mit schlechten Lichtverhältnissen arbeiten, einen Ausdruck in schwarz-weiß vorliegen haben oder eine Präsentation über einen Beamer verfolgen, profitieren von einem hohen Kontrast-Verhältnis. Ein ausreichender Kontrast sorgt dafür, dass die Inhalte klar und deutlich erkennbar sind und somit die Informationsaufnahme und Verarbeitung erleichtert wird.

Wie kann ich es umsetzen/prüfen? 

Zur Überprüfung von Kontrasten können Sie verschiedene Online-Tools oder Programme verwenden. Diese enthalten im Namen häufig "color contrast". Mit diesen Tools können Sie die gewählte Vordergrundfarbe im Vergleich zur gewählten Hintergrundfarbe überprüfen. Ist der Kontrast nicht hoch genug, passen Sie die Farben entsprechend der Empfehlungen an.